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  • "The Wanderer" Interpret verklagt Bethesda für die Nutzung seines Songs in einem Trailer zu Fallout 4 auf Schadenersatz in Höhe von einer Million Dollar!
    Ende 2015 wurde Fallout 4 für sämtliche Platformen veröffentlicht. Im Vorfeld wurde gehörig die Werbetrommel gerührt. Einer der Werbemaßnahmen zu Fallout 4 ist der "The Wanderer" Trailer:



    Interpret des Songs Dion DiMucci hat Anfang Juli eine Klage gegen die Mutterfirma von Bethesda, ZeniMax, eingereicht. In der Klageschrift wirft DiMucci ZeniMax vor, Lizenzvereinbarungen gebrochen zu haben. In dem Vertrag zwischen beiden Parteien existiere eine Klausel, nach der DiMucci die Nutzung seines Songs untersagen könne, falls ihm diese nicht zusage. ZeniMax soll ihm den Inhalt des Trailers nicht vorgelegt und somit die vertragliche Vereinbarung gebrochen haben. Er verlangt eine Million Dollar Schadenersatz und die Entfernung des Trailers.

    Der Trailer sei ihm zu "brutal (...), abscheulich und moralisch unvertretbar". Auch sei der Songtext durch die Bilder im Trailer aus dem Zusammenhang gerissen und "pervertiert und völlig falsch illustriert".


    Dion DiMucci

    In der Klageschrift heißt es:

    "[Die Fallout 4] Werbung ist widerwärtig, denn sie zeigt wiederholte Morde in einer dunklen, dystopischen Landschaft, in der Gewalt wie ein Sport zelebriert wird. Die Tötungen und Gewaltanwendungen sind nicht gedacht, um unschuldiges Leben zu schützen, sondern einfach nur abscheulich und moralisch unvertretbare Bilder, die junge Käufer ansprechen soll."

    "In »The Wanderer« haucht Dion der Geschichte eines traurigen, jungen Mannes Leben ein, der von Stadt zu Stadt wandert und auf der Suche nach sich selbst und einer anhaltenden Beziehung ist. Das Lied beschreibt die innere Isolation beim Erwachsenwerden. Ohne das Einverständnis des Klägers hat der Beklagte »The Wanderer« in eine Werbung umgeschrieben, die einen Protagonisten zeigt, der bewaffnet von einem Ort zum nächsten wandert und Jagd auf Opfer macht, die er brutal abschlachtet."


    Die Verletzung der Vertragsbestandteile sind natürlich nachvollziehbar, allerdings haben die ersten paar Suchergebnisse auf YouTube >3 Mio. Views. Die Frage ist, kann demnach von einem Schaden gegenüber dem Interpreten gesprochen werden, oder ist diese Art "Werbung" nicht sogar positiv zu werten? Was meint ihr dazu?
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