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  • WhatsApp will die Daten seiner Nutzer an seinen Mutterkonzern Facebook weitergeben. Dafür wurde der Dienst nun abgemahnt.
    WhatsApp hat nun eine Abmahnung durch das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Bundesverband ( vzbv ) erhalten. Die Ende August von WhatsApp verkündeten geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen, so heißt es in derMitteilung des Marktwächter-Teams, seien zu großen Teilen unzulässig.
    Die WhatsApp-Nutzer können noch bis zum 25. September ihren Widerspruch gegen die neuen Bestimmungen einlegen. Das sollten sich aber die Verbraucher gut überlegen, so das Marktwächter-Team. WhatsApp verwende eine voreingestellte Einwilligungserklärung, damit Facebook die Daten auch für Werbung nutzen darf. Dieses ist nach Ansicht der Verbraucherschützer rechtswidrig.
    Die Nutzer können ohnehin nicht verhindern, dass ihre Daten an Facebook übermittelt werden. Stimmt der WhatsApp-Nutzer der Einwilligungserklärung nicht zu, dann widerspricht er damit nur der werblichen Nutzung seiner Daten. Allerdings: "Was bereits mit einem Häkchen versehen ist, wird oft unbewusst abgenickt. Verbraucher müssen jedoch ganz bewusst ihr OK dazu geben können, dass ihre Daten weitergegeben werden", kritisiert das Marktwächter-Team. Und weiter: "Generell dürfen Daten nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn sie für den Dienst erforderlich sind oder die Betroffenen vorher zustimmen konnten."
    Das Marktwächter-Team weist auch darauf hin, dass selbst Verbraucher betroffen seien, die WhatsApp gar nicht nutzen. Etwa weil ihre Telefonnummer im Telefonbuch des WhatsApp-Nutzers gespeichert ist. Auch diese Daten werden dann an Facebook weitergegeben, ohne dass der Verbraucher dem zustimmen müsse oder gar davon erfahre. Auch das sei unzulässig.
    WhatsApp hat bis zum 21. September 2016 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die abgemahnten Verstöße einzustellen. Sollte dies nicht geschehen, dann könnte es zu einer Klage kommen. "WhatsApp wirbt in seinen AGB damit, die Privatsphäre der Nutzer schützen zu wollen. Doch davon kann unserer Ansicht nach spätestens seit den neuen Nutzungsbedingungen keine Rede mehr sein", so Christopher Kunke, Jurist aus dem Marktwächter-Team.
    Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bedenken weisen die Verbraucherzentralen verstärkt auf Alternativen zu WhatsApp hin. Nach der WhatsApp-Ankündigung waren unter anderem die Download-Zahlen bei Threema gestiegen.

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